Beim klassischen Filehsharing können sämtliche Arten von Dateien quasi miteinander ständig getauscht werden, egal ob dies Videos, Musikdateien, Textdokumente oder Bilder sind. Aufgespielt werden vom Nutzer die Dateien, die dann von anderen Usern wieder heruntergeladen werden können. Eine Möglichkeit, die Dateien abzuspielen, beispielsweise bei Audio- oder Videodateien oder der Ansicht von Textdateien im so genannten Preview, ist normalerweise nicht möglich. Man sollte als Nutzer somit den Namen der Datei kennen, die man herunterladen möchte.
Zwei der bekanntesten Beispiele der Filesharing Plattformen sind KaZaA und das mittlerweile abgeschaltete Portal Napster. Ursprünglich als Plattform entwickelt, um Dateien verschiedenster Art wie Texte, Musik und Videos zum Tausch aufzuspielen und herunterzuladen, wurden beide Anbieter von ihres Zeichens cleveren Internetnutzern schnell dazu genutzt, Dateien anzubieten, die dem Copyright unterliegen. So wurden beispielsweise Filme von CDs und DVDs gerippt und zur Verfügung gestellt oder auch Musikstücke kostenlos getauscht. Die Urheberrechte wurden somit umgangen, und der Film- und Musikindustrie entgingen somit Millionenbeträge. Nach sehr hohen Strafen und Abfindungszahlungen der oben genannten Beispiele und auch der daraus resultierten Insolvenz von Napster gibt es nichtsdestotrotz noch immer unzählige Plattformen, die diese Dienste anbieten, sich allerdings legal auf unsicherem Terrain bewegen. Privatnutzer sollten sich ebenfalls darüber im Klaren sein, dass das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar ist und man daher lieber davon absehen sollte.