Rapidshare gegen Atari

Nachdem im März 2010 von Atari vor dem Landgericht Düsseldorf ein Urteil erwirkt werden konnte, das der Rapidshare AG mangelnde Gegenmaßnahmen zu der illegalen Verbreitung des Online-Spiels „Alone in the Dark“ vorwarf, kämpfte der Filehoster für eine Revision des Urteils – und hat diese nun schließlich errungen.

Bereits seit der Einführung von Fileshare und Filehosting Plattformen ist das Thema Urheberrecht brisant und rechtlich schwer zu definieren. Filesharing-Anbieter betreiben ein völlig legales Konzept, wie weit allerdings die Prävention gegen den Missbrauch von Nutzern gegen das Urheberrecht gehen soll, ist bislang gesetzlich nicht vollkommen geklärt. Auf diesen Umstand berief sich auch der Anwalt der Rapidshare AG und war damit erfolgreich in diesem Revisionsverfahren.

Atari klagte, dass die Rapidshare AG nicht ausreichend mit Gegenmaßnahmen gegen die illegale Verbreitung des Videospiels „Alone in the Dark“ durch ihre Internetplattform vorgegangen sei. Der Einsatz von bestimmten Wortfiltern für Suchanfragen auch in entsprechenden Linksammlungen wurde bemängelt wie auch die manuelle Prüfung auffälliger Dateien und die Sperrung als auffällig bekannter IP-Adressen. Das Oberlandesgericht schloss sich nun allerdings dem Anwalt der Rapidshare AG an, dass eine Prüfung in dem von Atari verlangten Rahmen für die Rapidshare AG nicht zumutbar sei und sich die eingeleiteten Gegenmaßnahmen als durchaus genügend erwiesen.