Mitwochmorgen klickten die Handschellen. In einer abgestimmten Aktion nahmen Polizeibeamte die Betreiber der Online-Filmtauschbörse kino.to in mehreren deutschen Städten fest. Ihnen wird die gewerbsmäßige Begehung von Urheberechtsverletzungen vorgeworfen. Bei der Polizei-Razzia wurden Computer, Server und Akten von Kino.to beschlagnahmt, viele Nutzer fürchten nun juristische Schritte.
Unter Rechtsexperten ist jedoch umstritten, ob die Nutzung von Internet-Streaming (wie es kino.to anbot) tatsächlich einen Verstoß gegen Urheberrechte darstellt.
Der Rechtsexperte Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei “Wilde Beuger Solmecke” sagt zu KINO.to in BILD:
“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist, sagt Solmecke, “das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird.”
Fest steht: Kino.to ist abgeschaltet! aber hunderte weitere illegale Kino.to Alternativen sind immer noch online!
