Das Filesharing-Portal BitTorrent, das vor einigen Jahren noch in aller Munde war, kommt nun nochmals erheblich in die Kritik. In Hamburg wurde ein User der Webseite aktuell zu 2.500 Euro Strafe zuzüglich der Gerichtskosten in Höhe von 1.400 Euro verurteilt, weil er im Jahr 2009 ein Album über das Portal BitTorrent heruntergeladen hatte. Bei BitTorrent werden alle heruntergeladenen Bestandteile einer Datei jeden erdenklichen Nutzers automatisch anderen potenziellen Usern angeboten. Somit ist nicht klar ersichtlich, wer wann wie welche Dateien hochgeladen hat. Doch beim aktuellen Fall konnte genau festgestellt werden, dass vor gut 3 Jahren ein Internetnutzer ein ganzes Album von der Website kopiert hatte.
Zeitablauf:
- Das Plattenlabel schlägt Vergleichszahlung von 1.200 Euro vor und will danach von einer Klage absehen
- Der gerade Verurteilte nahm ein Risiko in Kauf und lehnte diesen Vergleich ab
- Die Plattenfirma erhebt Klage vor Gericht
- Die Verteidigung des Verurteilten argumentierte in der darauf folgenden Verhandlung mit Unwissenheit seines Kunden über die Illegalität des Downloads
- zudem habe der Kläger ein externes Unternehmen beauftragt, die persönlichen Verbindungsdaten von Nutzern der Plattform BitTorrent zu ermitteln. Dieses Verhalten kritisierte die Verteidigung als unmoralisch und gesetzestechnisch äußerst fragwürdig.
Verteidigung kritisiert Verhalten der Plattenfirma
Durch die Zusammenarbeit mit BitTorrent hätte sich das Unternehmen des Weiteren selbst begünstigt, denn nicht nur ein externes Unternehmen wurde kontaktiert, sondern auch BitTorrent war über das Verhalten der Plattenfirma aufgeklärt. Somit sei, so die Verteidigung des mittlerweile Verurteilten, eine Zahlung nichtig. Dass es jedoch in letzter Zeit immer häufiger zu einer Verurteilung von Filesharern kommt, ist längst keine Neuigkeit mehr. Die Plattenfirmen setzen alles daran, den sinkenden Verkäufen innerhalb der Plattenindustrie begegnen zu können und versuchen daher mit Beispielen wie der Verurteilung in Hamburg, andere potenzielle Sharer abzuschrecken und aufzuwecken. Die Zusammenarbeit mit externen Investigationsfirmen beziehungsweise den Download-Portalen selbst ist derzeit noch nicht rechtskräftig bestätigt, und es bleibt abzuwarten, ob die Plattenfirma hierfür tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden kann oder sollte.
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